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Nebenkosten (Heiz- und Betriebskosten)

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  • Was ist in den Nebenkosten enthalten?

    Die Nebenkosten sind laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen. Ein großer Teil dieser Nebenkosten sind Heizkosten.
    Zu den Betriebskosten, alle Kosten ausgenommen der Heizkosten, zählen je nach Ausstattung des Hauses und des Umfangs des Ihnen angebotenen Services verschiedene Posten.

    Darunter fallen zum Beispiel:

    • Hausmeistervergütung
    • Gartenpflege
    • Müllabfuhr
    • Grundsteuer
    • Gebäude- und Haftpflichtversicherung
    • Aufzug

    Gemäß der mietvertraglichen Bestimmungen und der Betriebskostenverordnung werden diese Kosten anteilig auf die Mieter umgelegt.

    Diese Kosten werden gegen die von Ihnen geleistete Vorauszahlung gerechnet. Welche Kosten Sie dann als einzelner Mieter tragen und nach welchem Verteilerschlüssel diese abgerechnet wurden, können Sie Ihrer jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung entnehmen.

  • Wie wird die Vorauszahlung im einzelnen berechnet?

    Die Vorauszahlungen sollen die erwarteten Kosten decken, sodass weder zu hohe Nachzahlungen noch zu hohe Guthaben entstehen. Die Vorauszahlungen werden berechnet, in dem die anteiligen Kosten des Mieters an den Gesamtkosten mit den bekannten Kostenentwicklungen für die nächste Abrechnungsperiode verglichen werden.

    Eine Anpassung der Vorauszahlungen wird in der Regel nicht während der Mietzeit durchgeführt, es sei denn die Tendenz der Kosten steigt oder fällt dauerhaft. Kurzfristige Preissteigungen- oder Senkungen beeinflussen diesen Vorgang nicht.

  • Wann erhalte ich meine Abrechnung?

    Einmal im Jahr erfolgt die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten, mit dem Vergleich der tatsächlich angefallenen Kosten mit Ihren Vorauszahlungen. Alle Abrechnungen beziehen sich auf die Abrechnungsperiode vom 01.01. bis zum 31.12 des vorangegangenen Jahres. Somit erhalten Sie spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode Ihre Abrechnung.

    Beispiel:

    Abrechnungsperiode vom 01.01.2015 – 31.12.2015
    Hier muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2016 vorliegen.

    Falls Sie innerhalb der laufenden Abrechnungsperiode ausgezogen sind, kann Ihre Abrechnung erst nach Beendigung der Abrechnungsperiode erstellt werden.

  • Meine Abrechnung ist für das ganze Jahr, obwohl ich erst im laufenden Zeitraum eingezogen (ausgezogen) bin?

    Auf der ersten Seite der Abrechnung finden Sie sowohl die gesamte Abrechnungsperiode als auch Ihren anteiligen Mietzeitraum. Es wird hierbei nur der anteilige Zeitraum berechnet.

    Beispiel:

    Abrechnungszeitraum: 01.01.2018 bis 31.12.2018.
    Ihr Mietzeitraum: 01.06.2018 bis 31.12.2018

  • Ich habe meine Abrechnung nicht mehr. Wo kann ich Ersatz bekommen?

    Wir senden Ihnen gerne eine Kopie Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung zu. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Sachbearbeiter im Büro in Bremen.

  • In meiner Abrechnung taucht die Position Allgemeinstrom auf. Ich zahle jedoch schon Strom an einen Versorger?

    Strom in der Abrechnung wird umgelegt um Kosten wie Treppenhausbeleuchtung, Klingelanlage usw. zu decken, welche individuell für das Haus anfallen.
    Die in der Stromrechnung Ihres Versorgers abgerechneten Kosten sind jedoch die in Ihrer Wohnung anfallenden Haushaltsstromkosten enthalten.

    Sie müssen beachten, dass Sie sich bei Einzug rechtzeitig bei einem Stromversorger Ihrer Wahl anmelden.

  • Bei mir war niemand zur Ablesung. Wie kann mein Verbrauch bekannt sein?

    Die meisten Heizkostenverteiler arbeiten auf Funkbasis. Zum Abrechnungsstichtag werden die bei Ihren Heizkörpern angebrachten Verteilerwerte per Funk an die Ablesefirma übermittelt.
    Zwischenablesungen bei Bewohnerwechsel werden vom Hausmeister bzw. der Ablesefirma durchgeführt.

  • Die meisten Heizkostenverteiler arbeiten auf Funkbasis. Zum Abrechnungsstichtag werden die bei Ihren Heizkörpern angebrachten Verteilerwerte per Funk an die Ablesefirma übermittelt. Zwischenablesungen bei Bewohnerwechsel werden vom Hausmeister bzw. der Ablesefirma durchgeführt.

    Wenn Sie den ersten Termin nicht wahrnehmen können, ist von Ihrer Seite aus nicht weiter zu unternehmen. Es folgt automatisch ein zweiter Termin, der Ihnen ebenso per Treppenhausaushang als auch per Benachrichtigungskarte bekannt gegeben wird.

    Beide Pauschaltermine sind für Sie kostenfrei. Falls auch der zweite Terminvorschlag unpassend für Sie ist, können Sie einen dritten, kostenpflichtigen Termin mit unseren Dienstleistern vereinbaren.

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