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Hausgemeinschaft

Service

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  • Darf ich meine Wohnung untervermieten?

    Generell ja. Für eine Untervermietung muss aber eine schriftliche Zustimmung durch die diwopa eingeholt werden zusätzlich zur zwischen den Parteien geschlossenen Untermietvereinbarung. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Sachbearbeiter in Bremen. Bei Aufnahme eines Untermieters kann zusätzlich ein Untermietzuschlag zur monatlichen Miete hinzukommen.

  • Mein Partner möchte ein/ausziehen. Was mache ich bei der Aufnahme oder dem Auszug eines Vertragspartners?

    Eine solche Änderung teilen Sie bitte schriftlich ihrem Sachbearbeiter mit. Die Aufnahme oder Entlassung eines Vertragspartners bedarf der Zustimmung des verbleibenden Mieters und eine Genehmigung durch uns. Wenn jemand bei Ihnen einziehen will, sind aktuelle Einkommensnachweise des neuen Mitbewohners und eine Zwischenabnahme der Wohnung durch unseren Hauswart erforderlich.

  • Ist Hausmusik mit Instrumenten erlaubt?

    Nein. Beschallung durch Radio-, Fernseh- und Instrumente sind stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Die genauen Angaben finden Sie in Ihrer Hausordnung.

  • Wie sind die Treppenhaus- und Kellerreinigung geregelt?

    Die Reinigung des Treppenhauses erfolgt durch alle Mitbewohner im wöchentlichen Wechsel. Dabei sind Handläufe, Fußleisten, Wände und Decken mit eingeschlossen.

    Für die Kellerreinigung bitten wir Sie sich an jeweilige Absprachen des Hauses zu halten. Bei Fragen können Sie den Hausmeister vor Ort darauf ansprechen.

  • Unsere Hausgemeinschaft führt die Treppenhausreinigung nicht vereinbarungsgemäß aus. An wen wende ich mich?

    Wenn möglich, klären Sie diese Angelegenheit „unter Nachbarn“. Sollte das nicht umsetzbar sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausmeister. Er wird die Angelegenheit überprüfen und entsprechende Schritte einleiten.

  • Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung. Was kann ich tun?

    Bitte informieren Sie Ihren Hausmeister oder Ihren Sachbearbeiter in Bremen schriftlich über die Störung und notieren Sie dabei auch Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung. Hilfreich ist es, wenn weitere Mieter die beschriebenen Ruhestörungen bezeugen können und schriftlich bestätigen. Bei der Schlichtung dieser Unstimmigkeiten versuchen wir gerne zu helfen.

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