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Einzelheiten zu Mietverträgen

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  • Muss eine Kaution/Sicherheitsleistung hinterlegt werden?

    Ja. Eine Kaution bzw. Sicherheitsleistung in Höhe von zwei bis drei Kaltmieten ist vor Schlüsselübergabe zu hinterlegen.

  • Entstehen weitere Kosten bei der Anmietung?

    Nein. Die Vermietung unserer Wohnungen ist provisionsfrei.

  • Wann ist eine Bürgschaft zur Anmietung erforderlich?

    Eine Bürgschaft wird dann erforderlich, wenn die Miethöhe nicht über das Einkommen des Interessenten oder eine Kostenübernahme des Jobcenters gesichert ist (z.B. bei Studenten und Auszubildenden).

  • Wann benötige ich einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein)?

    Für bestimmte Wohnungen kann ein so genannter Wohnberechtigungsschein (B-Schein) erforderlich sein. Er berechtigt Personen oder Familien mit geringen Einkommen zum Bezug dieser Wohnungen. Wenn ein B-Schein Voraussetzung für eine Anmietung ist, weisen wir in unseren Angeboten darauf hin.

  • Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein)?

    Ein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) kann bei dem für Sie zuständigen Amt beantragt werden.

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