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Ein- und Umzug

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  • Muss ich mich ummelden und wo kann ich das machen?

    Ja, Sie müssen sich selbst mit Ihrer neuen Adresse an- bzw. ummelden. Die An- bzw. Ummeldung erfolgt im zuständigen Amt des neuen Wohnortes.

  • Muss ich mich selbst bei einem Strom-, Heizwärme- und Wasserversorger anmelden?

    Ja. Sobald Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben haben, melden Sie sich bitte bei einem Stromversorgungsunternehmen Ihrer Wahl an.

    Die Wasserversorgung erfolgt in der Regel über den örtlichen Wasserversorger, ansonsten weisen wir Sie auf den Versorger hin. Bitte melden Sie sich dort an.

    Die Wärmeversorgung erfolgt in der Regel über uns und ist Bestandteil der Nebenkosten. Sollte das nicht der Fall sein, weisen wir Sie darauf hin.

  • Muss ich Gebühren für den Fernseh- und Radioempfang zahlen?

    Ja. Der Rundfunkbeitrag ist von jedem Mieterhaushalt selbst zu zahlen, es sei denn Sie sind befreit. Infos und Anmeldung finden Sie unter unter www.rundfunkbeitrag.de.

    Die Gebühr für Kabelfernsehen muss nicht extra gezahlt werden, sie ist in der Miete enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, weisen wir Sie darauf hin.

  • Verfügen die Wohnungen über einen Internetanschluss?

    Die meisten Wohnungen sind an ein modernisiertes Netzwerk angeschlossen, über das eine schnelle Internetverbindung gewährleistet werden kann. Der Internetanschluss wird in dem Fall über eine Telefonbuchse zur Verfügung gestellt. Dazu muss der Mieter mit dem aktuellen Dienstleister einen Zusatzvertrag abschließen und dementsprechend die Kosten tragen.

  • Warum muss ich für Kabelfernsehen bezahlen, wenn ich einen anderen Empfänger/Dienst nutze?

    Die Kabelgebühr ist fester Bestandteil der Miete. Sie kann nicht individuell herausgenommen werden.

  • Muss ich meinen Hausmeister oder den Vermieter bzw. deren Bevollmächtigte in die Wohnung lassen?

    Ja. Der Vermieter hat nach vorheriger Ankündigung das Recht die Wohnung zu besichtigen sowie jederzeit bei berechtigtem Interesse, beispielsweise bei einer Schadensmeldung.

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