Logo
  • Startseite
  • Unternehmen
    • Über uns
    • Soziales Engagement
    • Standorte
  • Service
  • Gesuche
    • Interessenauskunft
    • Kaufgesuche
  • Aktuelles
  • Kontakt
Logo
  • Startseite
  • Unternehmen
    • Über uns
    • Soziales Engagement
    • Standorte
  • Service
  • Gesuche
    • Interessenauskunft
    • Kaufgesuche
  • Aktuelles
  • Kontakt

Auszug und Kündigung

Service

  • Studentenwohnungen
  • Seniorenwohnungen
  • Eigentumsverwaltung
  • Hausmeisterservice
  • FAQ
    • Wohnungssuche (Miete)
    • Einzelheiten zu Mietverträgen
    • Ein- und Umzug
    • Mietzahlungen
    • Ausstattung der Wohnung
    • Schäden und Mängel an der Wohnung
    • Müll- und Sperrmüllentsorgung
    • Hausgemeinschaft
    • Nebenkosten (Heiz- und Betriebskosten)
    • Auszug und Kündigung
  • Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

    Die Kündigung muss schriftlich an die diwopa in Bremen gerichtet werden. Kündigung in mündlicher Form oder per Fax oder E-Mail sind rechtlich unwirksam. Ihre Kündigung muss fristgerecht mit den Unterschriften aller im Mietvertrag erwähnten Personen versehen sein und sollte Ihre Mietvertragsnummer enthalten.

    Die Kündigung muss außerdem bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, damit dieser Monat in der Kündigungsfrist berücksichtigt werden kann.

    Einen vorgefertigte Kündigungvordruck finden Sie im Bereich Downloads.

  • Welche Kündigungsfristen gelten?

    Die Kündigungsfrist für Ihre Wohnung können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. So ist es auch, in den meisten Fällen, bei der diwopa. Bis zum dritten Werktag eines Monats muss die Kündigung im Original von allen betroffenen Mietern unterschrieben bei uns eingegangen sein.

    Falls Sie jedoch einen früheren Auszugstermin wünschen, müssen Sie dementsprechend dafür Sorge tragen, dass ein Nachmieter an Ihre Stelle tritt, um die Wohnung zu übernehmen.

  • Kann ich einen Nachmieter benennen?

    Sie können uns gerne einen Nachmieter vorschlagen, falls Sie früher ausziehen möchten. Jedoch entscheidet immer der Vermieter, ob dieser akzeptiert wird oder nicht.

  • Muss ich die Wohnung renovieren? Oder kann mein Nachmieter das tun?

    Wenn Ihre Wohnung bei Ihrem Einzug in renoviertem Zustand war, so sind Sie verpflichtet diese auch so für den Nachmieter zu hinterlassen. Somit ist der Nachmieter nicht verpflichtet Ihre Wohnung zu renovieren.

    Im Einzelfall kann aber eine entsprechende Vereinbarung zwischen Nachmieter, Hausmeister und Ihnen getroffen werden.

  • Was ist, wenn Schäden an der Wohnung bei meinem Auszug bestehen?

    Sie sind dafür verantwortlich, falls Schäden bestehen, die nicht schon bei Ihrem Einzug vorhanden waren, diese Schäden fachgerecht, auf Ihre Kosten beseitigen zu lassen.

  • Wann erhalte ich meine Kaution/Sicherheitsleistung zurück?

    Im Allgemeinen wird in den 6 Monaten nach Ihrem Auszug geprüft, ob Ansprüche des Vermieters bestehen (z. B. aus Betriebskostennachzahlungen).

    Natürlich möchten wir die Abrechnung der Kaution so schnell wie möglich vornehmen. Sobald die Kaution mit etwaigen Guthaben oder Nachzahlungen verrechnet wurde, wird der Restbetrag ausgezahlt.

    Damit die Kaution schnellstmöglich ausgezahlt werden kann, bitten wir Sie uns bei Auszug Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen.

  • Ein Angehöriger kommt ins Pflegeheim oder ist verstorben. Kann ich seine Wohnung sofort kündigen?

    Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

    Sollte es dem Mieter nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann dies auch ein Bevollmächtigter oder ein gesetzlicher Vertreter durchführen. Dabei ist die Vollmacht nachzuweisen und der Kündigung beizufügen. Im Sterbefall ist der Kündigung der Totenschein beizulegen.

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung